Waldeigentum bedeutet Verantwortung für künftige Generationen

Jagd: Vollzug ungenügend

Gesetze

SOLL

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Wald und Landwirtschaft haben Vorrang vor der Jagd (Art. 2 JaG).

Unnatürlich hohe Wildbestände verhindern seit Jahrzehnten das Aufkommen von Jungbäumen. Der Ertrag der Alpwiesen wird merklich durch wilde Huftiere beeinträchtigt.

Die Regierung erlässt Massnahmen zur Sicherung der Waldverjüngung mit standortsgerechten Baumarten (Art. 23 WaG).

Tanne, Eibe und alle Edellaubhölzer können beim heutigen Wildruck zwar an-, jedoch nicht aufwachsen. Die Wälder der oberen Hanglagen und im Berggebiet entwickeln sich deshalb oft zu reinen Fichten-Beständen.


Der Wald ist so zu bewirtschaften, dass er seine Funktionen dauernd, uneingeschränkt und nachhaltig erfüllen kann (Art 26 WaG).

Aufgrund der grossflächig ausbleibenden Verjüngung nimmt die für Liechtenstein so wichtige Schutzleistung des Waldes laufend ab. Das ist in Bezug auf die Funktionserfüllung exakt das Gegenteil von "dauernd", "uneingeschränkt" und "nachhaltig"!

Gutachten

SOLL

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Tragbarer Rotwildbestand FL:

1989, Onderscheka: 80-120 Stk.
(keine Unterscheidung So-/Wi-Bestand)

2000, Meile: 250 Stk (Winterbestand)

Heutiger Rotwildbestand FL:

Winter: ca. 350 Stk.
Sommer: ca. 650-700 Stk.


Forstliche Betriebspläne und Betriebsgutachten der Gemeinden, Bürger- und Alpgenossenschaften:

Die Waldverjüngung muss auf mindestens 75% (im Schutzwald 90%) der Waldfläche mit standortgerechten Baumarten gesichert sein.

Wildschadengutachten Schutzwald Liechtenstein, Frehner und Zürcher, 2017:

"Auf 87% der Schutzwaldfläche ist die Wildschadensituation als inakzeptabel oder kritisch zu beurteilen."

Im Wissen, dass im Schutzwald maximal 10% nicht gesicherte Verjüngungsflächen erlaubt sind, muss man sich für die Zukunft grosse Sorgen machen.

Notfütterungskonzept

SOLL

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Definition Notzeit:
"Hohe Schneelage, gefrorene Schneeschicht und tiefe Temperaturen über eine längere Zeitperiode."

Das Notfütterungskonzept ist bei konsequenter Handhabung ein gute Sache. Leider werden die Konzeptvorgaben seit Beginn nicht eingehalten. Obwohl der Tatbestand der Notzeit in den letzten Jahren kaum einmal gegeben war, wurden jedes Jahr Tonnen von Heu verfüttert.


Herkunft des Heus:
"In der Regel vor Ort gewonnen."

Im Verlaufe des Herbsts werden jeweils tonnenweise Heu von der Rheintalseite ins Berggebiet transportiert und dort i.d.R. mittels Helikopter an die Fütterungsstandorte verteilt. Die Heugewinnung "vor Ort" bildet daher die Ausnahme, anstatt die Regel.

Jagdpachtverträge

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Pachtperiode 2012-21:
"Der Schalenwildbestand wird im Rahmen der Abschussplanung solange reduziert, bis die Waldverjüngung
a) auf natürliche Weise
b) mit standortgerechten Baumarten
c) i. d. R. ohne Schutzmassnahmen
erfolgen kann."

Die Höhe des Schalenwildbestandes präsentiert sich gegen Ende der Jagdpachtperiode auf demselben Niveau, wie zu Beginn. Von einer erfolgten Reduktion kann somit keine Rede sein. Bei der Abschussplanung läuft somit offensichtlich etwas falsch.


Pachtperiode 2004-12:
"Die Abschussplanung zielt auf folgenden Endbestand hin:
Rotwild: 1 Stk. pro 100 ha Wald oder maximal 100 bis 120 Stk.
(keine Unterscheidung So-/Wi-Bestand)

Rotwildbestand Ende Pachtperiode:
Sommer: ca. 650 - 700 Stk
Winter: ca. 350 Stk.